Frau mit Kinderwagen sucht sich den Weg zwischen Baugerüst und Mülleimer
(Foto: Stefan Lieb)

Die Nutzung der Gehwege ist jedem Bürger gesetzlich zugesichert und zu ermöglichen. Letzteres stellt scheinbar immer häufiger ein Problem dar, denn es häufen sich Beschwerden über marode Bodenbeläge, überlaufende Mülleimer und jede Menge Hindernisse beim täglichen Gebrauch des Bürgersteigs.

Wie und wo beschwert man sich sinnvoll?

Als Bürger möchte man Anregungen geben, Kritik äußern können und dabei noch gehört werden. Damit dieses bürgerliche Recht auch das gewünschte Ergebnis erzielt, können Sie sich hier über Beschwerdegründe, die Zuständigen Ämter und Rechtsgrundlagen für Hindernisse informieren. Für ordentliche Beschwerdebriefe haben wir Formulierungsvorschläge für Sie zusammengestellt.

Wie kann ich als Behörde die Beschwerden nutzen?

Um Beschwerden konstruktiv zu nutzen bewährt sich seit einiger Zeit der Einsatz von Meldeplattformen. So erhalten Sie durch aktive Bürgerbeteiligung präzise Verbesserungsvorschläge und Aufschluss über konkreten Handlungsbedarf und ersparen sich so aufwendige Erhebungen.

Was kann ich als Mitglied eines Gemeinderates tun?

Sie sind Mitglied im Gemeinderat Ihrer Kommune bzw. kennen ein Gemeinderatsmitglied, dem Sie Aktivitäten im Gemeinderat gegen Hindernisse auf Gehwegen „zutrauen“? Dann nutzen Sie doch unsere Anregungen als Vorlage für eine eigene Anfrage/ einen eigenen Antrag.

Beschwerdegründe

Es gibt verschiedene Anlässe, die eine Beschwerde rechtfertigen. Es ist aber nicht immer einfach auch den richtigen Ansprechpartner auszumachen, Zuständige Ämter unterscheiden nach Art und Ort der Beschwerde. Doch sind nicht alle Hindernisse im Strassenraum gleich gesetzeswidrig, die Straßengesetze (StrG) der verschiedenen Bundesländer lassen durch die Sondernutzung einige Ausnahmen zu. Der Umstand der Verkehrssicherungspflicht ist ebenfalls uneindeutig, es wird die Sicherungspflicht der Kommunen aber auch die Eigenverantwortung der Bürger genannt. Weitere Informationen finden Sie bei den Rechtsgrundlagen für Hindernisse.

Um sich ordentlich zu beschweren, haben wir für Sie zu jedem Thema passende Beschwerdevorlagen zusammen gestellt.

 

Beschwerdegründe:Zuständige Behörden:
 
Oberflächen:
Löcher, Risse, Wurzelschäden Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt
zu hohe/ tiefe, wackelnde Gullideckel,
Kellerschächte
lose Bodenplatten und Pflastersteine
Kellerlichtschächte
Objekte:
beschädigte Verkehrsschilder Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt
undeutliche Fahrbahnmarkierungen
(Zebrastreifen, Leitstreifen usw.)
Beschädigte/ entfernte Poller
Abgestellte Fahrräder
„Fahrradleichen“
Laub/ Äste
Beschädigte Sitzbänke
Defekte, unzureichende Beleuchtung Ordnungsamt, ggf. Privatunternehmen
PKW ohne Zulassung, Autowracks Ordnungsamt, Verkehrslenkung Berlin
Fahrradständer Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Pflanzenbehälter
Verkaufs- und Informationsstände
Stelltafeln/ Kundenstopper
Geschäftsauslagen
Tische/ Stehtische und Stühle/ Sonnenschirme
Dienstleistungen:
Winterdienst/ Räumungsdienst Ordnungsamt
Müllentsorgung Ordnungsamt, Stadtreinigung
Verhaltensweise:
Mülltonnen auf dem Gehweg Ordnungsamt, Straßen-und Grünflächenamt
illegales Gehwegparken Ordnungsamt
Überwuchernde Pflanzen
„Rollende Hindernisse“
Veranstaltungen
Jeglicher Handel auf Straßenland
Filmaufnahmen
Baustelleneinrichtungen:
unebene Umleitung Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
fehlende/ ungenügende Absperrschranken zum Arbeitsbereich
unzureichende Beleuchtung der Absperrungunzureichende Beleuchtung der Absperrung
Umleitung auf andere Straßenseite ohne Querungshilfe
zu schmale Umleitung, erhebliche Behinderung für Rollstühle und Kinderwagen
Standfüße von Absperrungen und Verkehrsschildern stellen Stolperfallen dar

 

Unter Zuständigkeiten für die Benutzbarkeit von Fußverkehrsanlagen finden Sie weitere Hinweise.