Die Nutzung der Gehwege ist jedem Bürger gesetzlich zugesichert und zu ermöglichen. Letzteres stellt scheinbar immer häufiger ein Problem dar, denn es häufen sich Beschwerden über marode Bodenbeläge, überlaufende Mülleimer und jede Menge Hindernisse beim täglichen Gebrauch des Bürgersteigs.
Wie und wo beschwert man sich sinnvoll?
Als Bürger möchte man Anregungen geben, Kritik äußern können und dabei noch gehört werden. Damit dieses bürgerliche Recht auch das gewünschte Ergebnis erzielt, können Sie sich hier über Beschwerdegründe, die Zuständigen Ämter und Rechtsgrundlagen für Hindernisse informieren. Für ordentliche Beschwerdebriefe haben wir Formulierungsvorschläge für Sie zusammengestellt.
Wie kann ich als Behörde die Beschwerden nutzen?
Um Beschwerden konstruktiv zu nutzen bewährt sich seit einiger Zeit der Einsatz von Meldeplattformen. So erhalten Sie durch aktive Bürgerbeteiligung präzise Verbesserungsvorschläge und Aufschluss über konkreten Handlungsbedarf und ersparen sich so aufwendige Erhebungen.
Was kann ich als Mitglied eines Gemeinderates tun?
Sie sind Mitglied im Gemeinderat Ihrer Kommune bzw. kennen ein Gemeinderatsmitglied, dem Sie Aktivitäten im Gemeinderat gegen Hindernisse auf Gehwegen „zutrauen“? Dann nutzen Sie doch unsere Anregungen als Vorlage für eine eigene Anfrage/ einen eigenen Antrag.
Beschwerdegründe
Es gibt verschiedene Anlässe, die eine Beschwerde rechtfertigen. Es ist aber nicht immer einfach auch den richtigen Ansprechpartner auszumachen, Zuständige Ämter unterscheiden nach Art und Ort der Beschwerde. Doch sind nicht alle Hindernisse im Strassenraum gleich gesetzeswidrig, die Straßengesetze (StrG) der verschiedenen Bundesländer lassen durch die Sondernutzung einige Ausnahmen zu. Der Umstand der Verkehrssicherungspflicht ist ebenfalls uneindeutig, es wird die Sicherungspflicht der Kommunen aber auch die Eigenverantwortung der Bürger genannt. Weitere Informationen finden Sie bei den Rechtsgrundlagen für Hindernisse.
Um sich ordentlich zu beschweren, haben wir für Sie zu jedem Thema passende Beschwerdevorlagen zusammen gestellt.
Unter Zuständigkeiten für die Benutzbarkeit von Fußverkehrsanlagen finden Sie weitere Hinweise.