Faktisch sowie rechtlich sind Gehwege leider nicht nur für Fußgänger da. Diese Regelung hat der Gesetzgeber einerseits aufgeweicht, indem er das Fahren immer weiterer Fahrzeuge und das Abstellen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen auf immer mehr Gehwegflächen zugelassen hat. Andererseits hat sich vielerorts, angesichts fehlender Überwachung und Sanktionen, eine rechtlich unzulässige Nutzung von Gehwegen eingebürgert:
Falschparken als Gewohnheitsrecht (2/2011 - Mai 2011)
Alles halb so schlimm! (1/2011 – Februar 2011)