Duldung des Falschparkens durch die Kommunen gegen den Willen des Gesetzgebers
Eine Änderung in den Verwaltungsvorschriften bei der letzten Reform der StVO wird von Ordnungsämtern der Kommunen bei ihrer täglichen Arbeit missachtet. In den Verwaltungsvorschriften der StVO steht nun als Erläuterung zu dem blauen Verkehrszeichen, das das Parken auf Gehwegen erlaubt (Zeichen 315): „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“
Diese aktuellen Vorschriften sind ein gewichtiges Argument gegen das in vielen Kommunen praktizierte Tolerieren der Behörden des Falschparkens auf Gehwegen, solange Autofahrer eine bestimmte Passagenbreite („Restgehwegbreite“) frei lassen. Dabei wird oft von 1,20 bis 1,50 Meter Breite als Richtwert für eine Duldung durch die Mitarbeiter der Ordnungsämter ausgegangen.
Behördenmitarbeiter handeln beim Falschparken nach dem Opportunitätsprinzip, das heißt sie haben einen Ermessensspielraum, solange keine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt. „Seit der letzten Reform der StVO hat der Gesetzgeber jedoch klar zu erkennen gegeben, was er als Mindestmaß erachtet. Der rechtliche Rahmen ist damit für die zuständigen Ordnungsämter neu gesteckt worden. Die bisherige Tolerierung des Falschparkens muss beendet werden“, fordert der Sprecher des Fuss e.V., Stefan Lieb. Stand der Technik seien mindestens 2,20 Meter Gehwegbreite, in der Regel müssten sie 2,50 Meter breit sein.
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Pressemitteilung des
Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 19. September 2013
Viele behördliche Anordnungen zum Gehwegparken sind „out“
Eine Änderung der Verwaltungsvorschriften bei der letzten Reform der StVO wird von den zuständigen Behörden missachtet. In den Verwaltungsvorschriften steht seit Juli 2009 als Erläuterung zu dem blauen Verkehrszeichen, das das Parken auf Gehwegen erlaubt (Zeichen 315): „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann.“
Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. „Damit hat wohl ein Großteil dieser Verkehrszeichen in den Kommunen keine rechtliche Grundlage mehr“, meint Stefan Lieb, Sprecher des Fachverbandes.
Die o.g. Einschränkungen des Gesetzgebers und die Breitenangabe haben nach Auffassung des Fuss e.V. weitreichende Folgen, die bisher nicht ausreichend gewürdigt wurden: Neben der fehlenden Gehwegbreite ist die bauliche Ausführung vieler Gehwege im Ober- und Unterbau nicht für das Gewicht von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Daher werden die Gehwege wie auch die darunter liegenden Leitungen durch das Fahren und Abstellen der Kfz beschädigt.
„Wir fordern daher die Kommunen auf, systematisch alle ihre Anordnungen zum Gehwegparken zu überprüfen und entsprechend rechtsfest anzupassen“, so der Sprecher des Verbandes, „sonst werden die verantwortlichen Behörden bald von ihren Bürgern wie bei der von ihnen verschlafenen Anpassung der Radwegebenutzungspflicht vor den Verwaltungsgerichten vorgeführt!“.
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Pressemitteilung des
Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 21. August 2013
Immer mehr Aktionen gegen Falschparker auf Geh- und Radwegen
„Parke nicht auf unseren Wegen“-Aufkleber legitim aber illegal?
Nach Einschätzung des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland, Fuss e.V., hat sich das Problem der Falschparker auf Geh- und Radwegen in den letzten Jahren verschärft. Belegt wird diese Einschätzung mit den stark ansteigenden Verkaufszahlen der "Parke nicht auf unseren Wegen"- Aufklebern. Diese blau-weißen Aufkleber mit den Piktogrammen von Fußgängern, Rad- und Rollstuhlfahrern werden von Betroffenen als freundliche Erinnerung an sozialeres Verhalten den falsch geparkten Kfz auf der Windschutzscheibe angebracht. Der Verein verkaufte in den letzten fünf Jahren 660.000 Aufkleber, viermal so viel wie in den fünf Jahren zuvor.
Doch ist das Befestigen von Aufklebern an Autos nicht strafbar? Nicht wenn man sich an die Tipps hält, die Fuss e.V. auf seiner neuen Website www.gehwege-frei.de gibt: Welche Varianten von Aufklebern wo am Fahrzeug angebracht werden können, erfährt man unter „Rechtliche Aspekte“.
„Die Website bietet weitere Möglichkeiten an, wie man der Plage der Falschparker entgegenwirken kann“, erläutert Stefan Lieb, Sprecher des Fachverbandes: „Wie aktiviere ich Verwaltungen als Otto Normalgeher oder als Gemeinderätin? Und welche Aktionen helfen, das Problem in der Öffentlichkeit bekannt zu machen?“
Direkt zum Beitrag, ob das Kleben illegal ist.
Pressemitteilung des
Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 31. Juli 2013
Gehwege frei für sicheres Gehen
Wie aus Falschparkern Richtigparker werden
Nur mal kurz sein Fahrzeug auf dem Gehweg abzustellen, ist für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht nur eine unzumutbare Behinderung oder Belästigung, sondern in vielen Fällen eine Gefährdung für Gesundheit und Leben.
Deshalb appelliert der Fachverband Fußverkehr Deutschland Fuss e.V. eindringlich an alle Autofahrerinnen und Autofahrer, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und daran mitzuwirken, Schaden von anderen Menschen abzuwenden. Fuss e.V. Sprecher Stefan Lieb verweist „auf die besonderen Probleme mobilitätsbehinderter Menschen, die von barrierefrei benutzbaren Gehwegen abhängig sind und häufig in Sackkassen geraten, weil sie die Gehwege nicht verlassen und keinen Durchgangsweg finden können.“
Es ist daher folgerichtig, dass viele der im Auftrag der Verkehrssenatsverwaltung der Bundeshauptstadt im Rahmen der Fußverkehrsstrategie Berlin Anfang 2013 Befragten das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen nicht nur für ein Ärgernis oder sogenanntes „Kavaliersdelikt“ halten, sondern darin eine Gefahr für ihre Sicherheit sehen.
Der Fuss e.V. zeigt mit seiner Kampagne www.gehwege-frei.de, wie aus Falschparkern Richtigparker werden können. Neben der Erläuterung der rechtlichen Situation des nicht erlaubten und häufig legalisierten Falschparkens werden den durch Falschparker behinderten und gefährdeten Bürger/innen Argumente an die Hand gegeben, wie sie die Verwaltungen aktivieren können. Außerdem werden Tipps für öffentlichkeitswirksame Aktionen gegeben.
Direk zur Fußgängerbefragung der Senatsverwaltung
Pressemitteilung des
Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
vom 8. Juli 2013