Muster-Beschwerdebrief an Behörden
Im Folgenden haben wir für Sie Textbausteine zusammengestellt, um Ihnen Anregungen für ein qualifiziertes Schreiben an die zuständige Behörde in Ihrem Ort zu bieten. Die zuständige Behörde für die Ahndung des Gehwegparkens müssen Sie in Ihrer Kommune erfragen.
Nicht alle Absätze des folgenden Schreibens sind für Ihren individuellen Bedarf geeignet. Bitte kopieren Sie sich die benötigten Passagen einzeln (mit dem Cursor die gewünschten Passagen markieren, Tasten „Strg“ und „C“ drücken und in eine Datei in Ihrem Textverarbeitungsprogramm mit „Strg“ und „V“ einfließen lassen.
Auf jeden Fall sollten Sie auf eine Antwort innerhalb einer gesetzten Frist bestehen. Für ein ggf. nochmals nötiges Antwortschreiben von Ihnen haben wir am Ende der Webseite mögliche Reaktionen Ihrerseits auf ausweichende Antworten der Behörde zur Auswahl.
Bitte informieren Sie uns über Ihre Aktivitäten und die Reaktionen der Behörden, damit wir diesen Service verbessern können.
Vielen Dank und viel Erfolg!
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Absender nicht vergessen!
An das
...Amt
Straße Nr.
PLZ Ort
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
das unerlaubte Halten und Parken von Kfz auf Gehwegen und an deren Zu- und Abgängen behindert und gefährdet mich immer häufiger auf meinen Wegen. Ordnungsamt bzw. Polizei scheinen das illegale Abstellen von Kfz nicht unter Kontrolle zu haben, bzw. entsteht bei mir der Eindruck, dass das Gehwegparken von den Behörden (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe unten) immer mehr toleriert wird und sich die Kontrollen auf die Parkgebührenpreller im bewirtschafteten Parkraum konzentrieren.
Besonders auffällig ist das von den zuständigen Behörden geduldete Gehwegparken
in dieser Straße _______________________
zu diesen Zeiten_________________________
Besonders zu Tagesrandzeiten und am Wochenende ist das illegale Parken auf Geh- und Radwegen zu beobachten. Wie gehen Sie gegen dieses spezielle Problem vor? Sind Mitarbeiter für Kontrollgänge zu diesen Zeiten abgestellt?
In der Straße ________ breitet sich die Unsitte aus, halb auf dem Geh- bzw. Radweg zu parken, obwohl ein ausreíchend breiter, baulich angelegter Parkstreifen existiert. Wann wurden die genannten Straßen von Ihnen zuletzt kontrolliert bzw. in welchen Abständen?
Auch bei Verständigung der zuständigen Behörden wird nur schleppend reagiert. Das Thema Gehwegparken wird scheinbar wichtigeren Themen bzw. Interessen nachgeordnet. Hinweise auf Falschparker bleiben unbeachtet oder aber die Zuständigen reagieren erst auf wiederholte Nachfrage / mit Verzögerung. Daher frage ich Sie: Wie wird der Ermessensspielraum für die ausführenden Mitarbeiter hinsichtlich des illegalen Gehwegparkens von Ihnen interpretiert? Gibt es z.B. konkrete Maßangaben zu “Restbreiten” von Gehwegen, über denen das Falschparken nicht verfolgt werden soll?
Unter- und Oberbau von Gehwegen sind in der Regel nicht für Belastungen durch (schwere) Kfz ausgelegt. Schäden sind beim illegalen wie angeordneten Gehwegparken meist unausweichlich. Ist Ihnen dieser Umstand bekannt und wie gedenken Sie diese unnötige kommunale Haushaltsbelastung zu senken?
Ergänzung nur für direkte Anwohner: Als Anwohner bin ich jedenfalls nicht bereit, für solche unnötigen Kosten ggf. über Straßenbaubeiträge aufkommen zu müssen.
Durch den selektiven Vollzug der StVO entwickeln sich Verhaltensweisen von Autofahrern immer mehr zu einem Problem. Andere Kraftfahrer folgen dem schlechten Beispiel und verfestigen die Unmotorisierte diskriminierende „Parkmoral“. Das Verhalten der Falschparker wird sich nicht ändern, solange die zuständige Behörde / Polizei weiterhin das ordnungswidrige Parken mit zwei oder drei Rädern auf dem Gehweg beispielsweise in den Straßen (siehe beigefügte Straßenliste und/oder Fotos) bei Freihalten einer gewissen Mindestpassagenbreite auf dem Gehweg toleriert.
Variante 1 , damit nicht in der Antwort der Vorwurf der Abzocke vorgetragen wird:
In vielen der erwähnten Wohnstraßen ständen die Gehwege evtl. wieder ihrem zugedachten Zweck zur Verfügung, wenn zunächst ein amtlicher Flyer an der Windschutzscheibe der ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge auf die bislang geduldete Ordnungswidrigkeit hinweisen und anschließend ein- bis zweimal jährlich bei Kontrollgängen verwarnt würde.
Bürgerfreundliche Variante 2 , damit nicht der Vorwurf der Abzocke vorgetragen wird:
Im übrigen würde ich es begrüßen, wenn Sie in Straßen, in denen das Gehwegparken längere Zeit nicht kontrolliert wurde, eine bürgerfreundliche Variante wählen, auch wenn dies weniger Einnahmen bedeutet, aber es geht hier schließlich in erster Linie um eine Verhaltensänderung. Sie sollten zunächst einmalig Infozettel ohne Gebühr an alle Gehwegparker verteilen, dass "das illegale Gehwegparken nicht länger toleriert wird". Ein paar Tage später und anschließend regelmäßig sollte normal kontrolliert werden und die Unbelehrbaren entsprechend gebührenpflichtig verwarnt werden.
Könnten Sie sich einen solchen Schritt vorstellen?
Bitte informieren Sie mich über Ihre Aktivitäten in dieser Angelegenheit. Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb der nächsten vier Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Kopie dieses Schreibens erhielt(en)...
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Die Behörde hat Ihnen geantwortet...
und Sie sind nicht zufrieden damit. Hier einige mögliche Antworten auf ausweichende Punkte der Behörde:
Bei Verweis auf „Wichtigeres“:
Es liegt nicht im Ermessen des Ordnungsamtes, durch Nicht-Ahndung von Gehwegparken Verkehrspolitik zu betreiben. Die Entscheidung, ob ggf. Gehwegparken angeordnet werden kann, obliegt allein der Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit den politischen Gremien unter Einhaltung der strengen Vorgaben der VwV-StVO.
Bei Verweis auf Personalmangel:
Bei Personalmangel muss das Personal anteilig auf alle Straßen entsprechend der Schwere der Vergehen aufgeteilt werden, d.h. schwerere Vergehen müssen häufiger geahndet werden, leichtere seltener.
Die Schwere der Vergehen ist keine Ermessensangelegenheit des Ordnungsamtes, sondern klar vom Gesetzgeber vorgegeben - durch die Höhe des Verwarnungsgeldes.
Ein zugeparkter Geh- oder Radweg wiegt mit 25-35 EUR also wesentlich schwerer als ein Parken ohne Parkschein, welches meist nur bis zu einer Stunde mit max. 10 EUR geahndet wird. Somit muss das Personal wesentlich häufiger zu zugeparkten Geh- und Radwegen geschickt werden als zur Kontrolle von abgelaufenen Parkscheinen.
Aktionen
Im Folgenden haben wir für Sie einige Aktionsvorschläge zusammengestellt. Bitte teilen Sie uns dazu Kritik und Anregungen mit!
Nina
Die Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. lässt seit Nina fragen: Warum stehst Du auf meinem Weg?
Das Forum Verkehrssicherheit Hamburg hat sich der Aktion Nina „Warum stehst Du auf meinem Weg?“ angeschlossen.
Parkesel Ulf
Das Büro bueffee hat als Ergänzung zu ihren Schulwegprojekten die Aktion Parkesel entwickelt. Dabei werden falschparkenden Autofahrern „Clubkarten Parkesel“ hinter die Scheibenwischer geklemmt. Es gibt vier verschiedene Rückseiten für die Clubkarten, auf denen die vier häufigsten Standardsituationen beim Falschparken erläutert werden. Der Text auf der Karte zeigt den didaktisch positiven Ansatz: „Dir wurde eine Parkesel Premium-Mitglied-Karte an Dein Auto gesteckt? Dann hast Du vermutlich ‚doof geparkt‘ und wurdest von Schülerinnen und Schülern einer nahegelegenen Grundschule als Parkesel ‚ertappt‘. [..] Ob Dein Parken nun erlaubt oder unerlaubt war, spielt keine Rolle. Aus Sicht der Kinder warst Du ein Parkesel (weil das Auto gefährdend geparkt war). Mit der Weitergabe der Karte an einen anderen Parkesel ist Deine Mitgliedschaft beendet und Du bist bestimmt ein künftiger Besserparker?!“
weg.li
Wer Gehweg-, Radweg oder andere Parkverstöße bequem anzeigen möchte: weg.li unterstützt die Anzeigeerstattung auf Smartphone oder PC. Das Tool wird im Browser aufgerufen und sendet die vollständige Anzeige an die zuständige Behörde.
Aktionsidee Fußeln – Sondernutzung auf dem Gehweg?
Die Idee besteht darin, bei der zuständigen Behörde eine Gehwegsondernutzung anzumelden, die aus einer normalen Gehwegnutzung besteht – normales Gehen von drei oder vier Personen nebeneinander auf dafür vorgesehener Fußverkehrsanlage. Da der Gehweg in betreffenden Straßen üblicherweise unbeanstandet von Kraftfahrern zum Teil beparkt wird, kann er nicht in voller Breite bis zum Bordstein befußelt werden. Die Intention ist, für normales und dort vorgesehenes Gehen auf dem Gehweg eine Sondernutzung anzumelden und damit Behörden und an Umweltverbund interessierter Öffentlichkeit auf die No-Go-Area Gehwege aufmerksam zu machen.
Zusatz: Anwohner werden mit Sänfte/Rollstuhl zur nächsten ÖV-Haltestelle gebracht / es wird ihnen ÖV/Carsharing schmackhaft gemacht / Behörde klärt mit Flyer auf und ahndet Gehwegparken.
Aktionsidee Halbierte Autos
Die Aktion eignet sich für Straßen, wo Autofahrer Gehwege regelmäßig unbeanstandet mit zwei rechten Rädern mitbenutzen und Fußgänger mehr oder weniger zum Gänsemarsch zwingen:
Linke Autohälften stehen auf der Fahrbahn – als real abgeschnittene Kfz-Hälften, als Modell oder bildlich auf aufgerolltem Großplakat. An Stelle der nicht existierenden rechten Autohälften bewegen sich Fußgänger auf dem hier ausnahmsweise in voller Breite zugänglichen Gehweg (radeln oder spielen Kinder, unterhalten sich Menschen etc.). Wegen der fehlenden rechten Autohälften auf höherem Bordsteinniveau sind die Sichtachsen frei, so dass auch kleine Personen das Verkehrsgeschehen überblicken können.
Die Veranstaltung kann sich – in kurzer zeitlicher Abfolge – auch über eine Reihe von Straßen durch mehrere Stadtteile oder Gemeinden hindurch erstrecken.
Die Veranstaltungen sollten frühzeitig beim Ordnungsamt angemeldet und am besten mit dem Umweltamt abgesprochen werden, um ggf. behördliche Unterstützung zu erhalten.
Abschlepp-Aktionen
Man kann auch sehr konsequent Polizei und Ordnungsämter dazu bewegen, Autos abschleppen zu lassen. Das hier verlinkte Beispiel mit Anleitung ist zwar auf Berliner Verhältnisse und Radverkehrsanlagen zurechtgeschnitten, funktioniert aber auch für Gehwege.
Öffentlichkeit herstellen – z.B. mit Blogs
Eröffnen Sie doch einen Blog zum Thema Falschparken in Ihrer Kommune. So was zieht Kreise, man kann sich ggf. zu Aktionen verabreden und gegenüber den Behörden ist es eine Art Dokumentation. Beispiele für solche Blogs
- Bundesweite Webplattform für die Publikation von Gehwegparkern aus Karlsruhe mit Ansprache der Autofahrer und Foto-Einstellmöglichkeiten für Fußgänger
- Bremer Wege
- Bayreutherwege
- Radwege in Nürnberg
- Radwege in Osnabrück
In Karlsruhe gibt es die Bürgerinitiative „Geh weg vom Gehweg“
Ebenso gibt es in Darmstadt die Initiative Verkehrswende
Beide möchten – bei „echter Parkplatznot“ – auf Teile des Gehwegs verzichten („Restgehwegbreite“).
Gegen illegales Gehwegparken vorgehen
“Verwaltungen sind auch nur Menschen“: Schildern Sie den Mitarbeitern Ihre Probleme, zeigen Sie Lösungsmöglichkeiten auf aber legen Sie nicht nur Fehler der Behörden – gar in einem drastischen Ton – der Verwaltung dar. Hartnäckig sein dürfen Sie aber!
- Wie schreibe ich als Bürger/in einen Beschwerdebrief an die zuständige kommunale Behörde?
- Wie kann ich als Mitglied des Gemeinderats mit Anfragen das Thema auf die politische Ebene bringen?
- Außerdem bieten wir Ihnen auch eine Muster-Anzeige gegen Falschparker an.
Hinweise zur Nutzung des Falschparker-Anzeigenformulars
Sie ärgern sich über Falschparker auf Ihren Wegen? Dann nutzen Sie doch unser Anzeigenformular gegen Falschparker!
Manche Kommunen haben auf ihrer Website bereits ähnliche Formulare für Anzeigen gegen Gehweg-/ Radwegparker eingestellt. In diesen wenigen Fällen ist es sicherlich sinnvoller, diese Vordrucke (ggf. online) zu verwenden.
Die Felder „Telefon“, „Fahrzeugführer“, „Beweismittel“ und „Weitere Zeugen“ in unserem Formular können, aber müssen nicht von Ihnen ausgefüllt werden.
Bitte im Feld „Ort (Straße / vor Hausnummer.)“ genauere Angaben wie „“Müllerstr., vor Hausnummer 62“ oder „vor Lebensmittelgeschäft“ etc. machen.
Wer die zuständige Behörde in Ihrer Kommune, also der Empfänger der Anzeige ist, müssen Sie bitte selbst herausfinden. In der Regel ist es das Ordnungsamt oder eine Polizeibehörde. Falls Sie die Anzeige nicht der richtigen Behörde zuschicken, so ist das kein Problem: Ämter sind verpflichtet, die Anzeigen an den korrekten Empfänger weiterzuleiten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der angezeigte Kfz-Halter evtl. Ihren Namen und Adresse erfährt. Sollten Sie deswegen Bedenken haben, nutzen Sie evtl. besser unsere „anonymen“ Parke-nicht-auf-unseren-Wegen-Aufkleber: Unser Online-Shop > Aufkleber
Bitte berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen:
Viel Erfolg bei der Rückgewinnung der Gehwege wünscht Ihnen das Team von FUSS e.V.
Hinweise zur Nutzung der Vorlage für die Beschwerdebriefe an die zuständige Behörde/ an zuständige Politiker
Sie sind enttäuscht, wie wenig die zuständige Behörde bzw. die verantwortlichen Politiker in Ihrer Kommune gegen das Falschparken und andere Hindernisse unternehmen? Dann nutzen Sie doch unsere Anregungen als Vorlage für eine eigene Anfrage/ einen eigenen Antrag.
Selbstverständlich müssen Sie noch unsere Texte auf die lokalen Umstände Ihrer Gemeinde umformulieren. Und natürlich können Sie Aspekte aus unserer Vorlage streichen und eigene hinzufügen.
Bitte berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen, damit wir die Vorlagen verbessern können.
Hier geht es zur Vorlage für den Beschwerdebrief zum Thema Falschparken
Hier geht es zur Vorlage für den Beschwerdebrief zum Thema Hindernisse.
Viel Erfolg bei der Rückgewinnung der Gehwege wünscht Ihnen das Team von FUSS e.V.
Hinweise zur Nutzung unserer Vorlagen für einen Antrag bzw. eine Anfrage im Gemeinderat
Sie sind Mitglied im Gemeinderat Ihrer Kommune bzw. kennen ein Gemeinderatsmitglied, dem Sie Aktivitäten im Gemeinderat gegen das Falschparken oder andere Hindernisse auf Gehwegen „zutrauen“? Dann nutzen Sie doch unsere Anregungen als Vorlage für eine eigene Anfrage/ einen eigenen Antrag.
Selbstverständlich müssen Sie noch den Text auf die lokalen Umstände Ihrer Gemeinde umformulieren. Und dürfen Aspekte aus unserer Vorlage streichen und eigene, neue hinzufügen.
Bitte berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen, damit wir die Vorlagen verbessern können.
Hier geht es zur Gemeinderatsanfrage hinsichtlich Falschparken.
Hier geht es zur Gemeinderatsanfrage hinsichtlich weitere Hindernisse.
Viel Erfolg bei der Rückgewinnung der Gehwege wünscht Ihnen das Team von FUSS e.V.
Aktiv gegen Gehwegparker
Das Parken auf dem Gehweg kann erlaubt ("angeordnet") sein oder verboten ("Falschparker").
Möchten Sie gegen erlaubtes Gehwegparken aktiv werden, lesen Sie unsere Anleitung "Gegen angeordnetes Gehwegparken vorgehen".
Wollen Sie aktiv gegen Falschparker vorgehen, finden Sie Hinweise hier:
Unter „Gegen illegales Gehwegparken vorgehen“ stellen wir Ihnen Muster-Texte zum Umgang mit der Verwaltung zur Verfügung.
Bitte lesen Sie vorher unsere Hinweise zur Benutzung unserer Vorlagen.
Schließlich stellen wir Ihnen erfolgreiche Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit vor und unterbreiten Vorschläge für Ihren Bedarf vor Ort.