Gehwege frei
Warum wir gegen Fahrzeuge auf Gehwegen sind
Der Gehweg ist dem Fußverkehr vorbehalten. Eigentlich. Zu dieser Gruppe gehören nicht nur Fußgänger im engeren Sinne, sondern auch Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen und Radfahrer bis einschließlich dem achten oder zehnten Lebensjahr. Eine ausführliche Darstellung der sich aus den Regelwerken ergebenden Mindestbreiten von Gehwegen bietet unsere Broschüre: „Wie breit müssen Gehwege sein?“ Kostenfreier Download hier. Fahrende und parkende Autos auf Gehwegen versperren diesem heterogenen Fußverkehr mit verschiedenen Ansprüchen Verkehrs- und Aufenthaltsraum.
Fußgänger werden durch Falschparker jedoch nicht nur behindert, sondern oft auch gefährdet: Versperren abgestellte Kfz den Gehweg so, dass das Ausweichen der Fußgänger auf die Fahrbahn unumgänglich geworden ist, werden dadurch gefährliche Situationen von diesen Autofahrern hingenommen!
Viele Behörden tolerieren das Ausufern des Kraftverkehrs auf die Gehwege. Dem Bordstein als Trennungs- und Orientierungslinie raubt man seine Schutzfunktion.
Kein Durchkommen zur anderen Straßenseite!
Davon abgesehen, dass das Gehen auf der Fahrbahn in der Regel nicht erlaubt ist, birgt das notgedrungene Verlassen des Gehweges insbesondere Gefahren für Kinder, die zwischen den parkenden Autos keinen Überblick über die Situation auf der Fahrbahn erlangen. Des Weiteren sind Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstuhlfahrer oft in der misslichen Lage, den Barrieren nicht ausweichen zu können. Insbesondere wenn der Fahrbahnrand mit Kraftfahrzeugen „zugestellt“ ist bzw. die Bordsteine zu hoch sind, können diese Verkehrsteilnehmer den Gehweg vor dem abgestellten Kfz nicht verlassen.
Leider ist die Erweiterung des Parkverbots im Kreuzungsbereich von 5 auf 8 Meter im April 2020 nur an Straßen mit Radwegen umgesetzt worden. Jedoch benötigen selbstverständlich insbesondere Kinder und Rollstuhlfahrende mindestens ebensolche freigehaltenen Räume, damit vor dem Queren zwischen ihnen und den Autofahrer/innen rechtzeitig Sichtkontakt hergestellt werden kann!
Was wir wollen
Das Ausufern des Kraftverkehrs in die Rückzugs- und Schutzräume von Kindern und Fußgängern ist ein Problem, das sich durch den zunehmenden motorisierten Individualverkehr insbesondere in Ballungsräumen verschärft hat. Die unzähligen Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrer und ihre Verstöße werden von Kindern und Fußgängern nicht mehr länger hingenommen, sie wollen die Gehwege frei und wieder zurück haben. Machen Sie bitte bei unseren Aktivitäten mit, nutzen Sie die Angebote auf dieser Website!
Besserer Lerneffekt: Einmal Knolle statt viele Knöllchen!
"Falsches Parken auf Geh- und Radwegen, an Übergängen und Kreuzungen und in der zweiten Spur gefährdet oder behindert andere Menschen. Daher muss das Bußgeld noch im Jahr 2019 auf mindestens 100 Euro angehoben werden und Falschparken gleichzeitig einen Punkt in Flensburg kosten". - So lauteten die beiden zentralen Forderungen eines Aktionsbündnisses von 13 Verbänden. FUSS e.V. war Mitinitiatorin dieser Kampagne. Mit dieser Verschärfung würde die Beachtung der Regel steigen, selbst wenn es nicht häufigere Kontrollen geben würde. Die Petition wurde von über 38.000 Menschen unterstützt. Mit der Novelle der StVO und der Änderung des Bußgeldkataloges hat das Bundesverkehrsministerium einen Schritt in die richtige Richtung getan.
Warum wir auch gegen weitere Hindernisse auf Gehwegen sind
Nicht nur Autos blockieren viel zu oft den Gehweg, es gibt viele andere Hindernisse, die dem Fußverkehr immer wieder seinen Raum streitig machen. Viele wissen gar nicht um ihr Recht auf freie Wege, kennen es gar nicht anders oder haben sich bereits an Geschäftsauslagen, Baustellen oder Gehwegschäden gewöhnt. Das muss nicht sein - man kann etwas dagegen unternehmen. Wir haben für Sie zusammen getragen, gegen welches Hindernis Sie wie angehen können. Wir berichten über die Hintergründe und auf welche Rechtsgrundlagen Sie sich berufen können, zudem geben wir Ihnen hilfreiche Formulierungen an die Hand. Und natürlich lösen wir auch das Rätsel, welche Behörde für welches Hindernis zuständig ist. Somit sollte einer erfolgreichen Reklamation nichts mehr im (Geh-)Weg stehen.
Mängel melden!
Eine neue und sicherlich bequeme Form sich bei den zuständigen Behörden zu melden wird durch die Nutzung von Meldeplattformen im Internet ermöglicht. Jeder Bürger/ jede Bürgerin kann hier Hinweise geben und auf Probleme aufmerksam machen. Wir berichten, welche Kriterien eine solche Plattform erfüllen sollte, was zu beachten ist und wer es bereits einsetzt.
Allen Behörden möchten wir die Meldeplattformen als moderne Form der Beteiligung vorstellen und zeigen, welche Vorteile sie für die Verwaltung und Bearbeitung bürgerlicher Begehren mit sich bringen.
Was Sie auf dieser Seite erwartet
Im Menüpunkt „Regeln“ erfahren Sie, wie das illegale und legalisierte Gehwegparken in der StVO und den Straßenbau-Richtlinien geregelt ist.
Bei „Aktiv“ können Sie genau das werden:
- Unter „Verwaltungen aktivieren“ machen wir Ihnen Vorschläge zum Umgang mit diesen, u.a.: Wie schreibe ich einen Beschwerdebrief an die zuständige kommunale Behörde? Und: Wie kann ich als Mitglied des Gemeinderats mit Anfragen das Thema auf die politische Ebene hieven?
- Außerdem stellen wir Ihnen erfolgreiche Aktionen vor und unterbreiten Ihnen Aktionsvorschläge für Ihren Bedarf vor Ort.
Unter „Was wir wollen“ erläutern wir unsere Lösungsvorschläge.
Bei „Häufige Fragen“ stellen wir – inhaltlich „querbeet“ - wichtige Fragen zum Thema und beantworten diese natürlich.
Schließlich zählen wir unter „Weitere Hindernisse“ auf, was und wer noch auf dem Gehweg stört – und was dagegen unternommen werden kann.
Diese Website wurde durch Vereinsmittel, eine Spendenaktion des FUSS e.V. sowie durch ehrenamtliches Engagement erstellt. Für die Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit dieser Kampagne bittet der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. Sie dringend um Spenden. Wir würden uns natürlich auch über Ihre Mitgliedschaft freuen, weil diese eine kontinuierliche Absicherung unserer Tätigkeiten darstellt. Der Verband ist als gemeinnützig anerkannt und stellt Spendenbescheinigungen für das Finanzamt aus.
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