Illegales Gehwegparken: welches Bußgeld droht und wie sich Falschparken auf dem Gehweg anzeigen lässt
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Wer sein Fahrzeug ohne entsprechende Beschilderung auf dem Gehweg abstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Beim illegales Gehwegparken Bußgeld geht es längst nicht mehr um wenige Euro: Seit der Reform von 2021 sind die Sätze deutlich gestiegen, und bei Behinderung kommt ein Punkt in Flensburg hinzu. Illegales Gehwegparken ist damit kein Kavaliersdelikt mehr.
Illegales Gehwegparken und die StVO
Nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf dem Gehweg verboten. Jede Ausnahme braucht das Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung. Fehlt beides, liegt illegales Gehwegparken vor. Die StVO stellt dabei nicht darauf ab, ob ein Fahrzeug ganz oder nur mit zwei Rädern aufgesetzt steht – auch das teilweise Aufsetzen ist ohne Anordnung unzulässig.
Welches Bußgeld droht beim Gehwegparken?
Das illegales Gehwegparken Bußgeld richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Reines unzulässiges Parken auf dem Gehweg kostet 55 Euro. Wird der Fußverkehr behindert, steigt der Satz auf 70 Euro, bei Behinderung mit zusätzlicher Gefährdung oder Sachbeschädigung auf bis zu 100 Euro. In den Fällen mit Behinderung wird zudem ein Punkt eingetragen.
- Parken auf dem Gehweg: 55 €
- … mit Behinderung: 70 € + 1 Punkt
- … mit Behinderung und Gefährdung: 80 € + 1 Punkt
- … über eine Stunde und mit Behinderung: 100 € + 1 Punkt
Eine pauschale Strafe Gehwegparken gibt es also nicht – die Höhe hängt von Dauer, Behinderung und Gefährdung ab. Wer die konkrete Strafe Gehwegparken einschätzen will, orientiert sich an diesen Stufen des Bußgeldkatalogs.
Falschparken auf dem Gehweg anzeigen
Betroffene und Anwohner können Falschparken auf dem Gehweg anzeigen. Zuständig sind Ordnungsamt oder Polizei. Für eine wirksame Anzeige empfiehlt sich ein Foto, das Fahrzeug, Kennzeichen und die Behinderung des Gehwegs erkennen lässt, ergänzt um Ort, Datum und Uhrzeit. Viele Kommunen stellen inzwischen ein Online-Formular oder eine App bereit, um Falschparken auf dem Gehweg anzeigen zu können.
Reagiert die Behörde dauerhaft nicht, lässt sich der Vorgang mit einer förmlichen Eingabe eskalieren. Eine passende Muster-Beschwerdebrief-Vorlage hilft dabei, die Beschwerde sachlich und vollständig zu formulieren.
Blockierte Rettungswege wiegen besonders schwer
Eine eigene Dimension bekommt illegales Gehwegparken, wenn dadurch Rettungswege oder Feuerwehrzufahrten versperrt werden. Rettungsdienst und Feuerwehr sind auf freie Durchfahrten und erreichbare Gebäude angewiesen; ein quer stehendes Fahrzeug kann im Ernstfall Minuten kosten, die über Leben und Tod entscheiden. Entsprechend konsequent reagieren die Behörden: In solchen Fällen wird nicht lange gewartet, sondern zügig abgeschleppt, und die Kosten treffen den Halter in voller Höhe. Auch strafrechtlich kann ein blockierter Rettungsweg relevant werden, wenn dadurch Menschen gefährdet werden. Wer sein Fahrzeug abstellt, sollte deshalb nie nur an die eigene Bequemlichkeit denken, sondern an die Menschen, die im Notfall auf einen freien Weg angewiesen sind.
So läuft das Verfahren ab
Stellt ein Ordnungsdienst ein Fahrzeug beim illegalen Gehwegparken fest, folgt zunächst ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Bei geringeren Verstößen kann es bei einem Verwarnungsgeld bleiben, das ohne Eintrag erledigt wird. Kommt eine Behinderung hinzu, ergeht ein Bußgeldbescheid, häufig verbunden mit einem Anhörungsbogen. Darin wird der Halter gebeten, Angaben zum Fahrer zu machen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Halter und Fahrer: Das Bußgeld trifft grundsätzlich die Person, die das Fahrzeug abgestellt hat, doch der Halter muss an der Aufklärung mitwirken. Wer den Vorwurf für unberechtigt hält, kann innerhalb der angegebenen Frist Einspruch einlegen.
Gegen den Bescheid stehen die üblichen Rechtsmittel offen. In der Praxis lohnt sich ein Einspruch vor allem dann, wenn die Beschilderung unklar war oder das Fahrzeug nachweislich korrekt innerhalb einer Zeichen-315-Anordnung stand. Bloße Platznot oder das Verhalten anderer Parkender sind dagegen keine tragfähigen Argumente.
Wiederholtes Falschparken an derselben Stelle
Besonders ärgerlich sind Stellen, an denen dieselben Fahrzeuge immer wieder den Gehweg blockieren. Hier hilft es, das Muster zu dokumentieren und der Behörde zu zeigen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Ordnungsämter können solche Brennpunkte in ihre regelmäßigen Kontrollgänge aufnehmen, Halter gezielt anschreiben und im Wiederholungsfall schneller abschleppen lassen. Eine gute Dokumentation – mehrere datierte Fotos über einen Zeitraum – macht aus einer einzelnen Beschwerde einen belastbaren Vorgang und erhöht den Druck, dauerhaft für Ordnung zu sorgen.
Abschleppen und Halterhaftung
Wird der Gehweg durch illegales Gehwegparken unpassierbar, ist ein kostenpflichtiges Abschleppen verhältnismäßig – das haben Verwaltungsgerichte wiederholt bestätigt, besonders wenn mobilitätseingeschränkte Personen auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter zusätzlich zum Bußgeld. Wer legal parken möchte, findet die Voraussetzungen unter legalisiertes Gehwegparken.